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BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 138 Abs. 4
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung erheblichen Parteivortrags - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beweiswürdigung - Zivilprozeß - Brief - Zugang
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 19.02.1991 - 11 C 442/90
- BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
- AG Mülheim/Ruhr, 10.12.1992 - 11 C 442/90
- BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2217
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
Das Bundesverfassungsgericht greift ein, wenn besondere Umstände deutlich ergeben, daß das Gericht wesentliche - der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende - Tatsachenbehauptungen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen hat (vgl. BVerfGE 47, 182 [188, 189] m.w.N.). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
Das gilt aber dann nicht, wenn die Nichtberücksichtigung keine Stütze im Prozeßrecht oder materiellen Recht findet (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N.). - BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 27, 248 [251]; 76, 93 [98]). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91
Er schützt allerdings regelmäßig nicht davor, daß das Gericht einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfGE 22, 267 [273]; 27, 248 [251]; 76, 93 [98]).
- BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 145/15
Elternzeitverlangen - Schriftform
Selbst wenn in der Absendung einer schriftlichen Erklärung per Post und der Nichtrücksendung ein Beweisanzeichen für den Zugang zu sehen ist (vgl. BVerfG 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 - zu II 2 b aa der Gründe) , kann dies nur für richtig adressierte Schreiben gelten. - BGH, 28.01.2014 - XI ZR 424/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine …
- BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93
Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt …
Die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag ebensowenig einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG zu begründen wie der Umstand, daß das Gericht zu einer unrichtigen Tatsachenfeststellung bei der ihm obliegenden Tätigkeit der Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen gekommen ist (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 11. März 1987 1 BvR 823/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 96, Rechtsspruch 94, und vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217, jeweils m. w. N.).
- BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen …
Bereits mit einer früheren Verfassungsbeschwerde hatten sie erfolgreich ein Urteil des Amtsgerichts Mülheim a.d. Ruhr angegriffen, durch welches sie wegen Verletzung ihrer anwaltlichen Pflichten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 372, 80 DM nebst 4% Zinsen an einen ehemaligen Mandanten verurteilt worden waren (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 -, NJW 1992, 2217 f.).Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 10. März 1992 (a.a.O.) das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen:.
- BFH, 30.03.1994 - I R 54/93
1. Zur Gewerblichkeit eines Restaurationsbetriebes - 2. Bloße Anwendung …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht davor, daß das Gericht den - behaupteten - tatsächlichen Umständen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. z. B. Beschluß des BVerfG vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217 m. w. N.). - BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94
1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend …
Art. 103 Abs. 1 GG schützt aber nicht davor, daß das Gericht dem Vorbringen nicht die richtige Bedeutung beimißt (vgl. BVerfG-Beschluß vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2217, m. w. N.). - BFH, 10.06.2010 - I B 186/09
Liquidationsbesteuerung nach Wegzug einer GmbH ins Ausland (vor SEStEG)
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht grundsätzlich dazu, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen, sich mit dem entscheidungserheblichen Kern des Vorbringens auseinanderzusetzen und bei der Begründung zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217;… BFH-Beschluss vom 5. November 2009 II B 4/09, BFH/NV 2010, 229). - BFH, 03.05.2005 - X B 142/04
Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung
Die Ausführungen der Beteiligten hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 8. Oktober 1985 1 BvR 33/83, BVerfGE 70, 288, 293, m.w.N.; vom 10. März 1992 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 2217, m.w.N.).Dass das FG dem Vortrag der Kläger möglicherweise nicht die von diesem gewünschte Bedeutung beigemessen hat, verletzt noch nicht das Recht auf rechtliches Gehör (vgl. BVerfG in NJW 1992, 2217, m.w.N.).
- BFH, 12.07.2021 - VI R 3/19
Zufluss von Tantiemen bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern
Denn das FG hat die Fälligkeitsabrede in der Anlage zu der Tantiemevereinbarung ersichtlich zu Kenntnis genommen und sich damit sowie mit dem entscheidungserheblichen Kern des klägerischen Vorbringens hierzu in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in hinreichendem Umfang auseinandergesetzt (s. dazu z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10.03.1992 - 2 BvR 430/91, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 2217). - OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02
Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die …
Grundsätzlich ist zwar nur dann von einem Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG auszugehen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs nicht nachgekommen ist (BVerfGE 25, 137, 140; 40, 100, 104; 47, 182, 188; 65, 293, 295; 70, 288, 293; BVerfG NJW 1992, 2217;… Maunz/Dürig/Schmidt-Aßmann, GG Art. 103 Rdnr. 94). - BFH, 27.01.1998 - VIII R 73/96
Produkte zur Eisherstellung - Entwicklungsprovision - Verkaufsprovision - …
- VGH Bayern, 24.10.2007 - 7 CE 07.2317
- BFH, 28.11.2006 - VI B 32/06
NZB: Fahrtenbuch, grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 02.03.1994 - I B 219/93
Verfahrensrecht; Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BFH, 30.03.1994 - I R 53/93
Gewerbesteuerpflicht eines Restaurationsbetriebs in der Form der Gesellschaft …
- BFH, 12.12.2003 - II B 121/02
Verfahrensmangel - unzutreffende FG-Formulierung
- BFH, 27.02.2001 - X B 65/00
Rechtliches Gehör - Klagebegründung - Prozessverantwortung des Klägers - …
- BFH, 28.04.1998 - VII B 228/97
Umsatzsteuererstattungsanspruch - Abtretung - Mietkaufvertrag - …
- BVerwG, 14.05.1996 - 9 B 173.96
Unzureichende Substantiierung einer Familienasylberechtigung - Anspruch auf …
- BFH, 14.06.1996 - X B 157/95
Anforderungen an die Bezeichnung von Verfahrensfehlern in einer …
- BFH, 02.02.1999 - X B 124/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs
- VG München, 18.10.2010 - M 6b K 09.5080
Rundfunkgebühren für Radio in Kfz, das von Selbständigem für Fahrten zwischen …
- BFH, 02.03.1994 - I B 173/93
- VG München, 13.10.2008 - M 15 K 08.3434
Einberufung zum Wehrdienst